Guter-Samariter-Gesetz
First Aid & CPR Switzerland
Der barmherzige Samariter: Mitgefühl und Schutz
Die aus der Bibel (Lukas 10,25-37) stammende Parabel vom barmherzigen Samariter erzählt, wie ein halbtot zurückgelassener Reisender von einem Fremden gerettet wird, der ihn versorgt und für ihn sorgt. Über ihren religiösen Kontext hinaus trägt sie eine universelle Botschaft: die moralische Pflicht, anderen in Gefahr aus Mitgefühl und Selbstlosigkeit zu helfen.
Von diesem Grundsatz inspiriert, wurden weltweit zahlreiche Gesetze des barmherzigen Samariters erlassen, die jene vor rechtlicher Verfolgung schützen, die in einem Notfall in gutem Glauben Hilfe leisten. Der genaue Umfang dieses Schutzes ist jedoch von Rechtsordnung zu Rechtsordnung unterschiedlich: Nachfolgend finden Sie, was das für Ihre Region geltende Recht vorsieht.
Ihr Schutz nach dem Gesetz
In der Schweiz bestraft Artikel 128 des Strafgesetzbuchs — „unterlassene Nothilfe" — denjenigen, der einer Person, die er verletzt hat oder die in unmittelbarer Lebensgefahr schwebt, nicht hilft, oder der einen Dritten daran hindert, ihr Hilfe zu leisten. Der Helfer, der eingreift, steht somit im Einklang mit dem Gesetz, das von jedem erwartet, im Rahmen seiner Möglichkeiten zu handeln. Das Strafrecht sieht keinen gesonderten zivilrechtlichen Haftungsschutz für den Laienhelfer vor, doch diese allgemeine Hilfspflicht anerkennt und legitimiert das Handeln jedes gutgläubig Helfenden in vollem Umfang.
Hilfeleistungspflicht
In der Schweiz ist Hilfeleistung eine für alle verbindliche Pflicht: Artikel 128 verlangt, dass Sie jeder Person in unmittelbarer Lebensgefahr helfen, soweit es zumutbar und in Ihren Möglichkeiten liegt. Sich dem zu entziehen — oder einen anderen am Handeln zu hindern — wird mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet. Das Gesetz misst Ihren Mut nicht an Heldentaten, sondern an dem, was die Umstände vernünftigerweise von Ihnen erwarten liessen; und dazu müssen Sie noch wissen, was zu tun ist. Eine Ausbildung ist genau das, was aus gutem Willen gutes Handeln macht.
Warum Ausbildung unerlässlich ist
In der Schweiz verlangt das Gesetz von Ihnen, im Rahmen Ihrer Möglichkeiten zu handeln — und Ihre Möglichkeiten lassen sich erlernen. Bei einem Herzstillstand senkt jede Minute ohne Wiederbelebung die Überlebenschance um rund 10 %, und selbst in einem Land, das für die Schnelligkeit seines Rettungsdienstes bekannt ist, gehören diese ersten Minuten allein dem Anwesenden. Eine Ausbildung erweitert konkret, was das Gesetz vernünftigerweise von Ihnen erwarten kann: den Notfall zu erkennen, zu drücken, zu defibrillieren und durchzuhalten, bis die Fachleute eintreffen. Werden Sie jemand, auf den man zählen kann — der Mensch, dessen Hände wissen werden, was zu tun ist, wenn es darauf ankommt.