Anerkennung durch medizinische Fachkräfte
First Aid & CPR Switzerland
Im Gesundheitswesen ist die Aufrechterhaltung hoher Versorgungsstandards zum Schutz der Öffentlichkeit entscheidend. Für Pflegefachpersonen schreibt das Gesetz vor, die Kompetenzen aktuell zu halten; für Pflegehelfende gehört die Erste Hilfe zur anerkannten Ausbildung. Hier steht, was die Regelungen je nach Ihrer Rolle erwarten — und wie eine anerkannte, aktuelle und dokumentierte Ausbildung dem gerecht wird.
Angehörige der Gesundheitsberufe: Fortbildung und aktuelle Kompetenzen
In der Schweiz erfolgen Anerkennung und Registrierung über die nationale Anerkennungsstelle und das Bundesregister GesReg; die Berufsausübungsbewilligung liegt bei den Kantonen. Das Gesundheitsberufegesetz (GesBG) verpflichtet dazu, die Kompetenzen aktuell zu halten.
Das seit 2020 geltende GesBG legt die Berufspflichten fest, darunter die Fortbildungspflicht; einen bundeseinheitlichen Stundenumfang gibt es nicht, die Ausgestaltung liegt bei Kantonen, Arbeitgebern und dem Berufsverband SBK/ASI.
Das GesBG verlangt, die Kompetenzen aktuell zu halten (Fortbildung), ohne einen bundeseinheitlichen Stundenumfang; die Ausgestaltung liegt bei Kantonen, Arbeitgebern und dem SBK/ASI. Eine bei einem anerkannten Anbieter absolvierte Reanimationsschulung kann in diesem Rahmen angerechnet werden.
Die Verpflichtung wird durch jede anerkannte Fortbildungsaktivität zu einem anrechenbaren Thema erfüllt. HLW/AED, ACLS (erweiterte kardiovaskuläre Reanimation) und PALS gehören zu den anrechenbaren Aktivitäten; auch andere Themen kommen infrage (zum Beispiel sichere Verordnung, Suizidprävention oder Gewaltprävention). Ein und derselbe Kurs erfüllt somit zugleich die Verpflichtung und lässt sich auf Ihre Stunden anrechnen – sofern Sie den Nachweis aufbewahren.
Wie eine Ausbildung anerkannt wird
Nicht alle Aktivitäten sind gleichwertig. Damit eine Fortbildung von einer Berufskammer anerkannt wird, muss sie bestimmte Kriterien erfüllen:
- die Kompetenz der ausbildenden Person;
- die Relevanz und Qualität der Inhalte;
- den Rahmen der Ausbildung;
- die Qualität des bereitgestellten Materials;
- Mechanismen zur Kontrolle und Bewertung der Teilnahme.
Unsere Ausbildungen sind so konzipiert, dass sie diese Kriterien erfüllen.
Ein anspruchsvolles Online-Lernen
Unsere Ausbildungen stützen sich auf die neuesten medizinischen Erkenntnisse und verbinden praktische Module mit einer theoretischen Prüfung. Die erworbene Zertifizierung ist glaubwürdig und überprüfbar – vorlegbar bei Ihrer Berufskammer wie bei Ihrem Arbeitgeber – und bereitet Sie darauf vor, in Ihrer Praxis herausragende Leistungen zu erbringen.
Betreuungs- und Pflegehilfskräfte: ein für die Arbeit erforderliches Zertifikat
Ein Kurs in Wiederbelebung (HLW) und Erster Hilfe ersetzt nicht die Berufsausbildung – er ergänzt sie. Für die Arbeit mit schutzbedürftigen Personen ist zusätzlich zu Ihrer beruflichen Ausbildung häufig ein gültiges Erste-Hilfe-Zertifikat erforderlich.
Für Pflegehelfende umfasst der anerkannte Lehrgang für Pflegehelfende (120 Std. Theorie und 12–15 Praxistage) die Erste Hilfe, und die berufliche Grundbildung Fachfrau/Fachmann Gesundheit (FaGe) deckt BLS ab. Ergänzend zur Ausbildung weist ein anerkanntes, aktuelles Erste-Hilfe- und Reanimationszertifikat diese Kompetenz nach und ist zu erneuern.
Nachweis, Zertifikat und Rechnung: die Belege für die Anerkennung Ihrer Ausbildung
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie:
- einen offiziellen Nachweis;
- ein Abschlusszertifikat;
- eine detaillierte Rechnung;
- Online-Zugang zu Ihren Dokumenten, solange Ihre Zertifizierung gültig bleibt.
Diese Dokumente sind der Nachweis, den Sie Ihrer Berufskammer zur Anrechnung Ihrer Stunden oder Ihrem Arbeitgeber zum Nachweis Ihrer Konformität vorlegen.
Für Einrichtungen: Halten Sie Ihr Team konform
Wenn das Zertifikat eine Anforderung des Arbeitgebers ist, liegt die eigentliche Herausforderung in der Nachverfolgung. Unser Organisationssystem verwaltet die Ausbildungen der Teammitglieder: Zertifizierungs-Dashboard, Fristenüberwachung, automatische Erinnerungen zur Erneuerung und Archivierung der Nachweise. So hält eine Einrichtung ihr gesamtes Personal aktuell, ohne jedes Datum manuell zu überwachen.
Ausbildungen gemäß den neuesten Standards der Notfallversorgung
Unsere Ausbildungen in Wiederbelebung (HLW), in der Anwendung des AED und in Erster Hilfe werden gemäß den neuesten internationalen Leitlinien für die kardiovaskuläre Notfallversorgung und die Erste Hilfe entwickelt.
Wir folgen konsequent den Empfehlungen des ILCOR (International Liaison Committee on Resuscitation), der internationalen Institution, die für die wissenschaftliche Bewertung und die Entwicklung weltweiter Reanimationsstandards zuständig ist. Diese Empfehlungen dienen Gesundheitsorganisationen, Einrichtungen und Berufskammern weltweit als Referenz – und werden im Zuge wissenschaftlicher und klinischer Fortschritte aktualisiert.
Halten Sie Ihre Kompetenzen mit Zuversicht aktuell
Jeder Einsatz kann einen Unterschied machen. Seine Kompetenzen in HLW und Notfallversorgung aktuell zu halten, ist zugleich eine berufliche Anforderung und eine Verantwortung gegenüber Patienten, Kolleginnen und Kollegen sowie der Öffentlichkeit.
Alle Kurse für den Gesundheitsbereich ansehenQuellen
- Bundesamt für Gesundheit (BAG) — Gesundheitsberufegesetz (GesBG)
- GesBG / GesReg — Bundesregister der Gesundheitsberufe
- Pflegehelfer/in — Ausbildung (berufsberatung.ch)
- ILCOR — International Liaison Committee on Resuscitation
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